Geräte-Check
nach BGV A3
Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass die elektrischen
Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen
Zustand geprüft werden.
Vor der ersten Inbetriebnahme und nach einer Änderung oder
Instandsetzung vor der Wiederinbetriebnahme durch eine Elektrofachkraft
oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft und in bestimmten
Zeitabständen.
Die Fristen sind so zu bemessen, dass entstehende Mängel, mit
denen gerechnet werden muss, rechtzeitig festgestellt werden.
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